No Go's bei einer Besichtigung

Als Immobilienmakler ist es von größter Bedeutung, stets 15 bis 30 Minuten vor der Besichtigung am Objekt zu sein. In dieser Zeit überprüfen wir sorgfältig, ob alles in einwandfreiem Zustand ist. Wenn alles in Ordnung ist, führen wir die Besichtigung durch und sorgen dafür, dass frische Luft durch die Räume strömt, um eine einladende Atmosphäre zu schaffen.

Sollten jedoch unerwartete Besonderheiten wie ein Wasserschaden oder andere gravierende Mängel an der Immobilie festgestellt werden, ist es unerlässlich, die Besichtigung sofort abzusagen. Diese Absage kann unkompliziert und direkt telefonisch erfolgen, wobei wir die Eigentümer umgehend informieren.

Es ist wichtig, bei der Absage darauf zu achten, den Grund nicht zu nennen. Unerwartete Schäden könnten potenzielle Käufer verunsichern und sie dazu bringen, von einem Kauf Abstand zu nehmen. Eine einfache, klare Absage der Besichtigung genügt in diesem Fall.

Energieausweis

Als Immobilienmakler ist es wichtig, den Energieausweis bei Besichtigungen dabei zu haben, weil er potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über die Energieeffizienz der Immobilie liefert. Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie das Gebäude verbraucht und gibt Hinweise auf mögliche Kosten für Heizung und Strom. Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Energieausweis auf Anfrage vorzulegen. Das schafft Vertrauen und Transparenz und hilft den Interessenten, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Fehlverhalten der Interessenten

Wenn ein Interessent während der Besichtigung unangemessenes Verhalten zeigt, sei es durch Ausfälligkeiten oder indem er beispielsweise die Tapeten abzieht, ist es wichtig, dass der Makler sofort handelt und den Interessenten höflich hinausbegleitet. In solch einer Situation könnte man freundlich, aber bestimmt sagen: „Ich glaube, Sie sind hier in der falschen Immobilie. Ich empfehle Ihnen, die Räumlichkeiten zu verlassen, und ich begleite Sie gerne zur Tür.“

Es ist zwar selten, dass Interessenten ausfallend werden, doch wenn es passiert, ist es entscheidend, besonnen zu reagieren. In der Regel sind die Interessenten dankbar, interessiert und respektvoll. Sollte jedoch eine Ausnahmesituation eintreten, ist es am besten, die Situation schnell zu entschärfen, indem man den Interessenten freundlich hinausbegleitet, bevor es zu einer Eskalation kommt.

Was sollte man bei einer Besichtigung nicht sagen?

Ein Immobilienmakler darf bei Besichtigungen keine falschen oder irreführenden Angaben machen. Insbesondere sollten Sie folgende Zusicherungen vermeiden: 

  1. Falsche Angaben zum Zustand des Objektes, wie z.B. ein angeblich erneuertes Dach, wenn er nur repariert wurde. 
  2. Unbegründete Aussagen zur Bonität potenzieller Käufer, ohne diese geprüft zu haben. 
  3. Irreführende Informationen über den Bauzustand oder die Bausubstanz des Objekts z.B. „Die Heizung hält noch 15 Jahre.“.

Der Makler ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und überprüfte Informationen zu liefern. Falsche Angaben können zum Verlust des Provisionsanspruchs führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Fazit

 Als Makler ist es in der Tat wichtig, sich auf verlässliche und dokumentierte Informationen zu stützen. Wenn es um spezifische bauliche Fragen geht, wie das Einreißen einer Wand zur Vergrößerung eines Raumes, ist es ratsam, den Interessenten zu empfehlen einen Fachmann wie einen Ingenieur zu konsultieren. Der Makler kann die wichtigsten Informationen über das Objekt bereitstellen, die für das Interesse am Objekt entscheidend sind. Für alles, was über das Aufgabengebiet eines Immobilienmaklers hinausgeht, ist es besser, auf die Expertise von Spezialisten zurückzugreifen.

INHALT
Nach oben scrollen