Notartermin

Ziel

Sicherstellung eines reibungslosen, professionellen Ablaufs während des Notartermins zur Beurkundung des Immobilienkaufs – inklusive optimaler Betreuung der Vertragsparteien.

Beteiligte Personen/Rollen

  • Makler/in: Begleitet und betreut die Verkäufer (einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite) 
  • Verkäufer: Vertragspartei 
  • Käufer: Vertragspartei 
  • Notar: Beurkundet den Kaufvertrag 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Vorbereitungen vor dem Termin

  1. Notartasche packen: 
    -> Je eine Sektflasche pro Vertragspartei einpacken (als kleine Aufmerksamkeit). 
    -> Objektordner und Kaufvertragsentwurf (befindet sich im Objektordner) einpacken. 
  2. Besonderheiten prüfen: 
    -> Bei mobilitätsbeeinträchtigten Personen mit dem Notar und der betroffenen Partei klären, dass ein behindertengerechter Raum zur Verfügung steht und die Person entsprechend informieren. 

Am Tag des Notartermins

  1. Frühzeitig erscheinen: 
    -> Mindestens 15 Minuten vor dem termin beim Notar sein, um eventuelle Nervosität bei den Kunden aufzufangen und schwierige Situationen im Vorfeld zu entschärfen. 
  2. Sitzordnung beachten: 
    -> Der Makler setzt sich neben die Verkäufer, um sie optimal zu unterstützen und als Interessentenvertreter zur Verfügung zu stehen. 
  3. Klärung von Besonderheiten: 
    -> Bei Unklarheiten, spontanen Änderungen oder nervosität: Die Sitzung ggf. unterbrechen, mit den Verkäufern kurz den Raum verlassen und offene Fragen oder Meinungen besprechen. 
    -> Im Interesse der Verkäufer kann der Makler Einfluss auf den Verlauf nehmen, bis hin zur Verweigerung der Unterschrift bei nicht vereinbarten Veränderungen. 

Ablauf der Beurkundung

  1. Vertragsvorlesung: 
    -> Der Notar liest den Kaufvertragsentwurf vor; alle Parteien können parallel auf Tablets mitlesen. 
  2. Fragen klären: 
    -> Der Notar beantwortet eventuelle Rückfragen und stimmt bei Unsicherheiten mit dem Makler ab. 
  3. Unterzeichnung: 
    -> Nach dem Vorlesen unterzeichnen alle Parteien den Vertrag. 

Nach der Beurkundung

  1. Grundschuldbestellung: 
    -> Die Käufer bleiben beim Notar, um direkt im Anschluss die Grundschuldbestellung für die Bank zu erledigen. 
  2. Verkäufer begleiten: 
    -> Der Makler begleitet die Verkäufer nach draußen und steht für Nachfragen zur Verfügung. 
  3. Übergang zur Nachbereitung: 
    -> Der Makler leitet in nächsten Schritten der Nachbereitung ein (siehe: []). 

Hinweise/Besonderheiten

  • Durch gründliche Vorbereitung treten in der Regel keine spontanen Änderungen oder Unsicherheiten auf. 
  • Der Makler wahrt stets die Interessen der Verkäufer und sorgt für einen professionellen und sicheren Ablauf. 
  • Kleine Aufmerksamkeiten wie Sektflaschen stärken die Kundenbindung. 

Verantwortlichkeiten

  • Makler/in: Organisation, Betreuung und Interessenvertretung der Verkäufer während des Notartermins. 
  • Notar: Durchführung der Beurkundung und Klärung rechtlicher Fragen. 
  • Käufer und Verkäufer: Unterzeichnung des Kaufvertrages und ggf. Durchführung der Grundschuldbestellung. 
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