Office Standards

Das Ziel unserer Office Standards ist es, das Zusammenleben und gemeinsame Arbeiten und das Funktionieren im Büro grundlegend zu beschreiben. Die Office Standards bilden daher das „Grundgesetz des Büros„.  Wir haben die Office Standards nachfolgend dokumentiert, um zum einen bei Unsicherheiten in der täglichen Arbeit, aber auch für neue Mitarbeiter/innen eine Stelle zu definieren, an der die wichtigsten Dingen in der täglichen Zusammenarbeit niedergelegt sind.   

Die Immobilienliebling GmbH ist spezialisiert auf den Verkauf und die Vermarktung von Wohnimmobilien in Rostock, dem umliegenden Landkreis sowie an der Ostseeküste zwischen Kühlungsborn und Graal-Müritz und auf der Insel Usedom. Dabei unterstützen wir als einseitiger Interessenvertreter Eigentümer von A bis Z aus einer Hand dabei, für Ihre Immobilie den passenden Käufer zum optimalen Kaufpreis zu finden.

Wir möchten, dass möglichst viele Menschen, das in Ihrer Immobilie gebundene Kapital, bei Bedarf zeitnah und unkompliziert, zur freien Verfügung haben.   

Wir konzentrieren uns dabei auf Immobilieneigentümer, Erbengemeinschaften und Kapitalanleger mit Verkaufsabsichten sowie auf Familien und Paare, die in unseren Arbeitsgebieten eine Immobilie zu verkaufen haben, oder ihr neues Zuhause suchen und private Kapitalanleger, die hier eine gewinnbringende Immobilie mit nachhaltiger Wertsteigerung kaufen oder Verkaufen wollen.

Wir bieten unseren Kunden einzigartige Serviceleistungen mit transparenter Leistungsgarantie an, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen bei:
• Verkauf/Vermarktung und Vermietung Ihrer Immobilie
• Werteinschätzung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken
• Suche Ihres Traumhauses oder Ihrer Eigentumswohnung
• Beratung beim Kauf von Kapitalanlage-Objekten
• Hilfe bei der Finanzierung von Immobilien
• Angebote ausgesuchter Mietobjekte
• Erstellung des gesetzl. vorgeschriebenen Energieausweises
• Erstellung von Aufmaßen, Grundrissen und Wohnflächenberechnungen für Banken 
• Homestaging-Service (digital)
• Handwerker-Vermittlung
• Notarvertragsservice
• Immobilien-Schaufenster
• Virtuelle 360° Besichtigungen

Unser Credo dabei ist:
…eine Idee persönlicher – einfach besser verkaufen!

Dabei arbeiten wir stets entsprechend unserem Slogan:
Immobilienliebling: sicher – genau – richtig! und 
Immobilienliebling – für Häuser mit Charakter. 

Wir legen Wert auf Qualität und besonderen Service und kaufen, verkaufen, vermieten und mieten Immobilien unter Zuhilfenahme unserer langjährig erprobten Dienstleistungen. 

Die Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt. Der Verkäufer wird von uns von der Auftragserteilung über die Vorbereitung und Aufbereitung der Immobiie, die Vermarktung, die Verhandlung und den Notarvertragsabschluß bis zur abschließenden Unterschrift unter das Übergabeprotokoll nach Kaufpreiseingang zuverlässig, diskret und entsprechend der verabredeten Vereinbarung zuverlässig begleitet.

Der Käufer wird im Interesse des Verkäufers, unseres alleinigen Auftraggebers. vom Erstkontakt bis zum Kauf und Einzug betreut, möglichst auch bei „angrenzenden“ Bereichen (Finanzierung, Renovierung, Umzug, u.ä.) und selbst danach erfolgt dann unser bewährtes After Sales Marketing, denn nun ist er Eigentümer und damit unsere Kernzielgruppe. 

Grundvoraussetzung für den Erfolg ist dabei ein qualifiziertes, stets hoch motiviertes und bestens ausgebildetes, Makler- und Serviceteam.

Regelmäßige gemeinsame Besprechungen aller Büromitglieder haben daher eine hohe Priorität, da sie über Neuigkeiten, Änderungen, neue Objekte, Reservierungen und Verkäufe/Vermietungen, Probleme u.a. informieren. Hier werden auch gemeinsame Maßnahmen und Veranstaltungen besprochen und beschlossen. Auch das Feiern von Erfolgen sollte nicht zu kurz kommen.
Der Teamgeist ist für uns ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Jeder Makler kennt alle Objekte der anderen Makler und bietet diese Objekte bedingungslos dem Interessenten an, wenn sie nach genauer Qualifikation als passend eingeschätzt werden. Damit offeriert jeder Makler eine große Objektvielfalt zugunsten aller Beteiligten.

Einige grundlegende Vereinbarungen sollen helfen, unsere Ziele in die Tat umzusetzen:

1. Allgemeines:

a. Zur Erhaltung der Gesundheit aller Mitarbeiter und der Kunden herrscht „Rauchverbot“ im Büro. Dies bezieht auch das verwenden von E-Zigaretten und Evaporatoren (Verdampfern) ein. 

b. Es herrscht ferner Tierverbot im Büro. Wenn jemand sein Haustier mit in das Büro bringen möchte, bedarf es einer Zusatzvereinbarung zum Lizenznehmervertrag. In diesem Fall erhöht sich außerdem die Büropauschale um 100,- EUR netto monatlich.

c. Feste Büro-Kern-Öffnungszeiten sind:

MONTAG                             14.00 UHR - 18.00 UHR   
DIENSTAG    10.00 UHR - 13.00 UHR   14.00 UHR - 18.00 UHR
MITTWOCH                            14.00 UHR - 18.00 UHR   
DONNERSTAG  10.00 UHR - 13.00 UHR   14.00 UHR - 18.00 UHR
FREITAG     10.00 UHR - 13.00 UHR

Dabei werden von uns die jeweils am Eingang bekanntgegebenen Beratungszeiten gewährleistet. Der betreffende Mitarbeiter ist bitte mind. 5 min vor Beginn der jeweiligen Beratungszeit oder Termins anwesend. „5 Minuten vor der Zeit ist des Maklers Pünktlichkeit“.

2. Ladenbesetzung

Alle unspezifischen Anfragen werden dem Makler (EGW) zugeordnet, mit Ausnahme von objektbezogenen oder Personenbezogenen Anrufen oder „Walk In’s“  mit konkreter Nennung des Ansprechpartners.

Die Besetzung der Ladengeschäfte innerhalb der Kernöffnungszeiten ist durch den diensthabenden Makler zu gewährleisten.

Er/sie ist verpflichtet einen Vertreter zu bestimmen, wenn er/sie außer Haus ist oder Termine hat. Änderungen der geplanten Ladenbesetzung sind wegen der besseren Zusammenarbeit mind. 24 h vorher einvernehmlich abzustimmen, d.h. der betreffende Stellvertreter hat deutlich sichtbar sein ok gegeben, dass er die Ladenbesetzung übernimmt, sonst bleibt alles wie vorher geplant. Ein Zurücktauschen nach Änderung der Planung ist nicht gewünscht und nicht vorgesehen.

3. Büromeetings

Zur besseren Kommunikation und Zusammenarbeit im Team wird wöchentlich (jeweils Dienstag von 10:00 – 11:00 Uhr) ein Teammeeting durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Makler empfohlen. Eine Besprechung der einzelnen Objekte mit dem Team findet alle zwei Wochen nach dem Teammeeting statt. Das Teammeeting dient gleichzeitig als Qualitätsmeeting. Dinge die Verbessert werden sollten sind hier anzusprechen zusammen mit zwei Vorschlägen, wie der Zustand verbessert werden sollte. Wenigstens einmal im Quartal werden die Planzahlen mit dem erreichten IST Zustand gemeinsam verglichen.

4. Mitarbeiterbesprechung mit dem GF (Einzelgespräch)

Jeder Mensch erreicht einmal ein Tief. Um jedoch die Auswirkungen dieses Tiefs auf die Arbeit, die Leistungsfähigkeit der Firma und das Team zu reduzieren, findet je nach Bedarf einmal im Quartal ein Gespräch mit dem GF statt.

5. Objektunterlagen (zugänglich für alle Mitarbeiter)

a. Jedes gelistete Objekt erhält eine Objektnummer (aus der Software).
b. Aufbau der Objektakten: siehe Mustermappe
c. Darin befinden sich:
die von beiden Seiten unterschriebene Vertriebsvereinbarung inkl. Dokumentation nach GWG,
ein vollständiges Exposè,
Einlieferungsbogen,
Energieausweis oder Auftrag zur Erstellung desselben,
sowie das jeweilige Erfassungsformular vom Wertermittlungsforum,
Planunterlagen,
Lagepläne,
Grundbuch-Auszug ( Abt. 1, 2 und 3), und
Blanko-/ Nachweisbestätigungen.
Des Weiteren, wenn vorhanden: weitere Bilder, Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung (bei ETW), Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung u.s.w.
d. Diese Objekt-Unterlagen sind von der Rolle AGW durch die
Assistenz der Rolle LEB vollständig und aktuell zu halten. Bevor ein Objekt zum Vertrieb frei geschaltet wird, wird das Expose vom Sekretariat und vom Makler kontrolliert und gegengezeichnet, des Weiteren sendet der AGW Makler jedes Expose dem Verkäufer/Vermieter, zusammen mit dem Dankschreiben, zur weiteren Kontrolle zu. (Wenn sich der Verkäufer/Vermieter nicht innerhalb der nächsten 3 bis 5 Tage meldet, werden die Angaben als korrekt angesehen. Darauf ist im Anschreiben hinzuweisen.)
e. Jeder Makler, der diese Objekt-Unterlagen benutzt, legt sie nach Benutzung umgehend und wieder vollständig zurück.
f. Diese Unterlagen sollten nicht zu Außenterminen mitgenommen werden, deshalb immer Kopien anfertigen wenn die Akten außer Haus mitgenommen werden
g. Die Objektakte ist so lange zu führen, bis das Objekt verkauft ist oder der Maklerauftrag dafür erloschen ist. Es ist ferner durch den Listingmakler (AGW) zu prüfen (evtl. über Grundbuchamt), wer die Immobilie gekauft hat (falls nicht von uns verkauft/vermietet).

6. Datensicherheit

Jedes zu entsorgende Dokument oder Papierstück welches Objekt- oder Kundendaten enthält, geht grundsätzlich nur mind. 4 mal zerrissen oder durch einen Cross-Cut-Schredder (je Ladenseite 1 mal vorhanden) in den Papierkorb

7. Interne Aufgabenverteilung

Die interne Zuordnung der einzelnen Aufgaben zum jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt grundsätzlich immer über unser CRM. Wichtig ist dabei neben der Aufgabenbeschrei-bung die Priorität und/oder den Fälligkeitstermin einzutragen, sowie die jeweilige Art der Aufgabe als zugehöriger Geschäftsbereich, dem die Aufgabe zugeordnet ist

Dabei bedeutet die Angabe bei 
Priorität: 

höchste
– heute zur erledigen
hoch – diese Woche zu erledigen
normal – in den nächsten 14 Tagen zu erledigen
niedrig – diesen Monat zu erledigen
niedrigst – dieses Jahr zu erledigen

Dabei bedeutet Art / Geschäftsbereich:
FHG – Führung / Personal
FIN – Finanzen / Steuern / Recht
EGW – Interessenten- bzw. Eigentümergewinnung
AGW – Kunden- bzw. Auftraggebergewinnung
LEB – Leistungserbringung bzw. Verkauf / Vermietung
MKT – Marketing
MNG – Management
SPT – Unterstützung/Support
Telefonat – Rückrufwünsche von extern

Alle anderen Arten sind grundsätzlich nicht für unsere Arbeit in der Firma zu nutzen.

8. Rechnungsstellung / After Sales

Die Rechnung an den Kunden wird vom Büro gestellt und versandt. Als Grundlage dient der Kaufvertrag bzw. Mietvertrag oder die getroffene Vereinbarung zur Leistungserbrinung und die Abrechnung des jeweiligen Sachbearbeiter-Maklers an das Büro/Geschäftsleitung. (siehe Excel-Vorlage Abrechnungsbogen)

Eventuell vorzunehmende Provisionsabrechnungen erfolgen immer erst nach Geldeingang. Es werden grundsätzlich keine Provisionsvorschüsse gewährt.

9. Inserate (Verkauf und Vermietung)

a. Fließtextanzeigen in Zeitungen:
Die Objektbeschreibung sollte mit den wichtigsten Daten, mit möglichst wenigen Abkürzungen versehen, positiv dargestellt werden. Als Kontaktangaben müssen verwendet werden:

Immobilienliebling GmbH
Tel: 0381-128359- >LEB-Durchwahl<. Bitte Keine Handy-Nummer!
Name des LEB-Maklers sollte ergänzt werden. Ferner sollte Logo eingefügt werden.

b. Gerne können Makler oder mehrere Büros in Kooperation größere Inserate schalten. Bitte immer erst nach Absprache mit dem Büroleiter an die Presse weiterleiten. Ziel ist ein einheitliches Bild in der Außendarstellung sowie maximal mögliche Ausnutzung der, dem Büro gewährten, Rabattstaffeln und Anzeigenplatzierungen.

10. Öffentlichkeitsarbeit

Anfragen von Pressestellen oder anderen Journalisten sind grundsätzlich an die Büroleitung / die GF weiterzuleiten. Bedenken Sie, dass Presseleute unter Umständen auch verdeckt recherchieren können und sich dann nicht zu erkennen geben. Deshalb bitten wir, keine Statements zur Situation des Büros, zu Umsatzzahlen, Nachfragesituation, zur Marktsituation und Ähnliches abzugeben. Dies obliegt aufgrund der Gesamt-Koordination einzig und allein der Büroleitung / der GF.

11. Telefonate / Anrufannahme

a. Sollte ein Mitarbeiter nicht im Büro sein, ist ihm eine Aufgabe zum Rückruf mit der Aufgabenart „Telefonat“ zu hinterlassen und diese Aufgabe mit dem Objekt und Kundendatensatz zu verknüpfen

b.
Die Kosten für die Telefonate werden als Einzelverbindungsnachweise gespeichert. Dabei werden stets die letzten 6.000 Gespräche auch zu Beweiszwecken vorgehalten.

c. Die Meldung bei Anrufannahme lautet: „ Immobilienliebling GmbH, was kann ich für Sie tun“. Es sind unverzüglich alle erhaltenen Kundendaten und der Gesprächsinhalt im CRM Programm (onOffice) zu dokumentieren, damit der Informationsstand allen Kollegen/innen zur weiteren Bearbeitung zeitnah und vollständig zur Verfügung steht.

d. Aus Kostengründen und im eigenen Interesse sollte stets versucht werden den Teilnehmer zuerst über die Festnetznummer und danach über die Mobilfunknummer zu erreichen.

12. Email

Da sämtliche Informationen über Kundenkontakte, Bürointerna, usw. über das CRM und Email verteilt werden, sollte jeder Mitarbeiter auch bei Abwesenheit (Krankheit, Urlaub,…) sein Email-Postfach regelmäßig abfragen bzw. dieses über das Backoffice organisieren.

13. EDV

Die Sicherheit und der Fortbestand unseres Unternehmens sind in hohem Maße vom fehlerfreien Funktionieren der technischen Einrichtungen, speziell auch der informationstechnischen Einrichtungen, abhängig. Dazu gehören die elektronische Datenverarbeitung (EDV) und die Telefonanlage. Das Büro hat deshalb Wartungs- und Backupverträge mit darauf spezialisierten Dienstleistern abgeschlossen. Durch Computerviren, Spionage und Sabotage sind diese Einrichtungen besonders gefährdet. Unsachgemäße Nutzung, bewusster und unbewusster Missbrauch der informationstechnischen Einrichtungen erhöhen nicht nur das Gefährdungspotential. Sie verursachen auch erhebliche Mehrkosten für Wartung und Reparatur, für die Speicherung der anfallenden digitalen Daten, deren tägliche Sicherung und Archivierung und für die ausfallsichere Auslegung der informationstechnischen Komponenten. Außerdem müssen laut Datenschutzgesetz personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten besonders geschützt werden. Prinzipiell darf nur auf Internetinhalte zugegriffen werden, die zur Erledigung der beruflichen und geschäftlichen Aufgaben nützlich und erforderlich sind. Eine wie auch immer geartete private Nutzung der EDV und der E-Mail Adressen und Internetzugänge ist nicht gestattet. Das illegale tauschen oder herunterladen von Inhalten jeglicher Art ist ebenso nicht gestattet.

14. Briefe

Um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten sind Briefe mit den im Firmennetzwerk hinterlegten Briefbogen-Vorlagen zu erstellen und die Schriftart Avantgarde in der Größe 11 zu verwenden. Die Briefe werden grundsätzlich mit Farb-Laser-Drucker auf Firmenkopfbogen gedruckt, vom Office Management im Postausgangsbuch eingetragen und zur Post gebracht.

15. Sauberkeit im Büro

a. Die Arbeitsplätze sind nach Arbeitsende aufgeräumt und sauber zu verlassen (insbesondere Flaschen, Tassen, Teller etc…).

b. In den Ladenflächen im vorderen Bereich wird bitte nicht gegessen. Dies sollte, im Interesse eines professionellen Auftrittes und Erscheinungsbildes, nur in den hinteren, für Kunden nicht sofort sichtbaren Flächenbereichen stattfinden. Wasserflaschen, Handtaschen, Beutel etc. bitte stets so abstellen, dass diese nicht vom Ladeneingang und nicht von außen durch das Schaufenster von Kunden gesehen werden können um bei Dieben keine Begierde zu wecken. Lebensmittel mit Geruchsemissionen (Asia Imbiss, Döner etc.) wollen wir grundsätzlich nicht im Laden haben, um andere Mitarbeiter und unsere Kunden nicht unnötig zu beeinträchtigen.

c. Wir haben selbstreinigendes Geschirr. Daher ist gebrauchtes Geschirr von jedem selbst bitte in der Teeküche abwaschen bzw. in den Geschirrspüler zu räumen!

d. Die für die Bürogemeinschaft bestimmten Büro-Utensilien und Unteralgen sind vor Verlassen des Arbeitsplatzes an ihren Platz zurückzubringen.

e. Die Nutzung des Besprechungsraumes für Kundengespräche ist vorher rechtzeitig mit dem Backoffice abzustimmen / zu koordinieren um Termin-Kollissionen zu vermeiden.

f. Nach der Nutzung des Besprechungsraumes ist dieser wieder so aufzuräumen, wie er vorgefunden wurde. Insbesondere sind Unterlagen wieder an den dafür bestimmten Ort zurückzulegen und das verwendete Geschirr ist wieder aufzuräumen.

16. Schlüsselverwaltung

a. Für die Objektschlüssel ist jeweils der AGW-Makler verantwortlich, der diese Verantwortung mit Abgabe der Schlüssel beim Office Management auf dieses überträgt. Die Schlüssel sind daher grundsätzlich im Schlüsseltresor zu hinterlegen und im Schlüsselbuch bei jedem Gebrauch ein- und auszutragen und zu unterschreiben.

b. Die Büroschlüssel für den „Vertriebsladen“ werden treuhänderisch an die Mitarbeiter persönlich abgegeben. Ein Verlust ist unmittelbar bei der GF anzuzeigen. Für Kosten, die dadurch entstehen, z.B. Ersatzkauf bzw. Austausch der Schließanlage, haftet der jeweilige Mitarbeiter, bzw. so vorhanden dessen Haftpflichtversicherung.

c. Tipp: Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung die einen Schlüsselverlust mit einschließt.

17. Exklusiv- bzw. Alleinaufträge

a. Um der professionellen Dienstleistungs-Anforderung entsprechen zu können, ist unser Standard, ausnahmslos schriftliche Alleinvermittlungsaufträge mit „Innenprovision“ abzuschließen. Allgemeine Aufträge müssen vom Büro nicht zur Vermarktung in Kommission genommen, und daher auch nicht vermarktet werden.

b. Eine Provision des Verkäufers von 6% und des Vermieters von 2 Monatsmieten jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist Ziel und Standard. Andere Vereinbarungen müssen vom Büro nicht in Kommission genommen und nicht vermarktet werden.

c. Allgemeinaufträge werden in begründeten Ausnahmefällen toleriert. Bei dieser Vertragsform ist eine Zusammenarbeit mit anderen Maklern nur bedingt und sehr eingeschränkt möglich und kann mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Provisionsstreitigkeiten führen. Es wird und kann daher vom Büro kein Marketing realisiert werden.

d. Vermittlungsaufträge sind grundsätzlich schriftlich abzuschließen. Mündliche Aufträge sind nur bei Vermietung, aufgrund der notwendigen Schnelligkeit, möglich. Dabei ist der Grundriss der Wohnung, die Wohnungsgröße, die Angabe der Netto Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung sowie die Höhe der Kaution als Mindestangaben erforderlich.

18. Objektnummern-Vergabe (Kennung)

Alle neuen Listings werden fortlaufend nummeriert, die aktuelle Nummer erhalten Sie automatisch aus der Software.

19. Archivierung von Objekten

a. Jedes verkaufte/vermietete Objekt ist im Maklerprogramm sofort nach Verkauf mit dem Status verkauft zu versehen und zu archivieren damit es nicht mehr angeboten werden kann.

b. Spätestens 4 Wochen nach Kaufvertrags-Abschluss sind alle relevanten Unterlagen zur Archivierung im Backoffice abzugeben.

c. Objektunterlagen können nur dann vom Backoffice abgelegt und archiviert werden, wenn der Makler geprüft hat, wer die Immobilie erworben oder gemietet hat!

20. Kundenservice / After Sales Marketing

Wir nutzen Etappenziele im Verkaufsprozess (Notartermin oder Übergabe) für Danksagungen und Glückwünsche an Verkäufer und Käufer und unterstreichen diese Aktionen mit Präsenten (entsprechend Qualifizierung) wie z.B. Schlüsselanhänger, Sektflasche oder Basecap bis hin zum Gutschein für z.B. Baumarkt, Events, etc.

Die Kunden werden so, sehr positiv überrascht und sprechen sicherlich im Freundes- und Bekanntenkreis über uns. (Empfehlungsgeschäft!!!) Gleichzeitig ist der AGW-Makler angehalten bei Geschäftsabschluss nach einer entsprechende Kunden-Referenz zu fragen.

21. Vermietungsgeschäft 
(untergeordneter  Tätigkeitsbereich)

Aufgrund der Mietgesetzgebung und des Bestellerprinzips ist dieses Geschäft mit besonderer Sorgfalt als einseitiger Parteienvertreter zu bearbeiten:

a. Jeder ernsthafte Mietinteressent, der dem Vermieter zur Entscheidung vorgelegt wird, hat eine Bescheinigung zur Mietzahlung vom Vorvermieter und eine Selbstauskunft mit Provisionsbestätigung komplett ausgefüllt und unterschrieben beizubringen. Drei Gehaltsnachweise (oder vergleichbare Information) sind ebenso notwendig, wie eine Kopie der Vor und Rückseite des PA aller Mieter.

b. Das Einholen einer Schufa-Auskunft oder Atriga-Auskunft wird dem Vermieter empfohlen. Wenn er sich dafür entscheidet, ist zu klären und festzuhalten wer die Kosten dafür trägt.

c. Diese o.g. Unterlagen werden zusammen mit dem Mietvertragsentwurf (Formular Haus- und Grundeigentümerverein in der jeweils aktuellsten Fassung) dem Vermieter vorgelegt. Weitere Recherchen werden in Absprache mit dem Vermieter gegen Kostenübernahme realisiert.

d. Falls Übergabe der Wohnung vom Makler durchgeführt wird, gilt ferner:
Der Mietvertrag wird mit einem detaillierten Übergabeprotokoll und einer Bilder-Dokumentation als Anlage ergänzt, die den Zustand der Mietsache, vor allem die Mängel, festhält und von beiden Parteien bei Übergabe zu unterschreiben ist.

22. Provisionsverteilung bei Gemeinschaftsgeschäften

Die folgenden aufgeführten Provisionsaufteilungen gelten im Gemeinschaftsgeschäft nach den Geschäftsgebräuchen des IVD (GfG IVD) in der jeweils aktuellen Fassung, wenn jeder Makler seine jeweilige zu vertretende Partei bis zum Vertragsabschluß betreuen.

a. Verkauf Wohnraum / Gewerbe / Bauträgerobjekte
Die Gesamtprovision wird unter den Maklern im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.

b. Vermietung Wohnraum / Gewerbe / Bauträgerobjekte
Die Gesamtprovision wird unter den Maklern im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.

Ausnahme: Der, den Interessenten nachweisende, Makler hat mit dem Objektführenden Makler vorher eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Diese Regelung gilt auch für die folgenden Konstellationen, bei denen sonst wie folgt verteilt wird:

c. Gemeinschaftsgeschäfte mit externen Maklern
Die gesamte Provision wird zwischen den beteiligten Maklern im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.

g. Tippgeberprovision extern
Der Makler vereinbart eine angemessene Höhe mit dem Hinweis an den Tippgeber, dass die Regelprovision für Tippgeber in der Branche üblicherweise 10 % beträgt.

WICHTIG: Es können jederzeit abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Dies muss jedoch schriftlich vereibart und festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, treten obige Punkte in Kraft.

23. Kauf-/Mietangebot / Objekt-Reservierungen

a. Jeder Kauf-/ Mietinteressent sollte schnellstmöglich ein schriftliches Kauf-/ Mietangebot abgeben. In begründeten Ausnahmefällen und wenn es nicht anders möglich ist, ist ggf. eine Reservierungsvereinbarung abzugeben. Der LEB-Makler muss dies jeweils unverzüglich dem AGW-Makler mitteilen und eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers / Vermieters einholen.

b. Diese Bestätigung wird als erstes Blatt in der Objektmappe hinterlegt, ferner muss das Objekt im Maklerprogramm als „reserviert“ gekennzeichnet sein.

c. Grundsätzlich soll die Objektreservierung möglichst kurz gestaltet sein (in der Regel 7 Tage), um keine Verkaufsverzögerungen zu verursachen.

d. >2 Wochen nur in besonderen Fällen, wenn eine erhebliche Anzahlung geleistet wird, z.B. 10% der möglichen Provision; bitte nur in Fällen, wo eindeutige Kaufabsicht besteht und aus wichtigen Gründen, da eine Beurkundung erst verzögert stattfinden kann.

e. Eine Finanzierungsbestätigung an den Interessenten sollte bei Reservierung (und muß zwingend spätestens bei Notarterminvereinbarung) schriftlich vorliegen.

24. Sonstiges

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Büro nur in geschäftlicher Kleidung betreten. (Im Laden und zu Beratungs- und auch Arbeitszeiten mit gebrandeten Textilien / mind. Namensschild mit Logo.)

Sie werden gebeten längere Fehlzeiten (Urlaub, etc.) der Büroleitung frühzeitig bekannt zu geben.

Jeder sollte angehalten sein auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu achten, sowie energiebewusst zu handeln (Fenster schließen, Heizung runterdrehen). Wer die Firma zuletzt verlässt, achtet bitte darauf, dass alle Fenster und Eingangstüren ordnungsgemäß verschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist und die Heizungen heruntergedreht sind.

Rostock, Stand 01.10.2024

 

Fragen oder Unklarheiten zu den Office Standards bitte im 1:1 mit der Geschäftsführung besprechen.

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